Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Beherbergungsvertrag
AGB FeWo Prerow
Angaben zum Mietobjekt, Mietdauer, Personenzahl und Preise lt. Vertrag.
Die Schlüssel erhalten Sie am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr von unserem örtlichen Hausmeister-Büro gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von EUR 200,00. Genaue Adresse und Telefonnummer des Büros werden sofort nach Zahlungseingang des Restbetrages 45 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt. Am Abreisetag bitten wir das Haus bis spätestens 10:00 Uhr persönlich unter Angabe von aufgetretenen Mängeln zu übergeben.
Das Ferienhaus wird bis zur Fälligkeit der Anzahlung reserviert. Bei vorangegangener Voranmeldung muß ein Exemplar des Vertrages und die Anzahlung binnen 7 Tagen bei uns eingehen, ansonsten verfällt die Reservierung.
Wenn der Mieter den Vertrag nach Eingang der Anzahlung kündigt oder umbucht, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00 pro stornierter Woche (entspricht der Anzahlung). Erfolgt die Kündigung später als 60 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietzins zu entrichten. Gelingt es, das Objekt ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, so ermäßigt sich der Mietzins um den anderweitig erzielten Betrag (außer Bearbeitungsgebühr). Der Mieter ist berechtigt, einen vergleichbaren Nachmieter vorzuschlagen. Die Kündigung muß in schriftlicher Form erfolgen, elektronisch (auch email) ist ausgeschlossen.
Der Betrag für die Endreinigung von EUR 65,00 ist bei der Schlüsselübergabe ist „Vor Ort“ in bar zu zahlen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur bei Bezahlung dieses Betrages und der Kaution in EUR.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn an der Mietsache entstehen, hat er dem Eigentümer ggf. über das örtliche Hausmeisterbüro zu melden und zu ersetzen. Die Schlüssel werden vor Abreise vom örtlichen Büro übernommen und die Wohnung ist in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein zu übergeben. Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und einzuhalten. Bei über ein normales Maß hinausgehender Verschmutzung, sowie Hundehaaren auf Sitzmöbeln und Betten, verschmutztem Kamin oder Nikotingeruch in Schlafräumen kann ein Reinigungszuschlag von bis zu EUR 100 erhoben werden.
Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen oder Haustiere im Haus aufzunehmen, als im Vertrag aufgeführt sind. Ein Verstoß dagegen (auch Besucher über Nacht) ist Hausfriedensbruch und berechtigt den Vermieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung.
Bei späterer An- bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung.
Die in die Wohneinheit mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §701 BGB. Ersatzanspüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen.
Bei Vermietung mit Hund ist die Kopie einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung vorzuweisen. Hunde sollten in der Ferienwohnung grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt oder gar allein gelassen werden. Hunde gehören nicht auf Sitzmöbel oder ins Bett; bei Nichteinhaltung wird ein Reinigungszuschlag bis EUR 100,00 erhoben.
Die Bedienung für das Fernsehgerät/ Satellitenempfänger/ Radio, der elektrischen und mechanischen Elemente der Einrichtung hat nach der gegebenen Anleitung zu erfolgen. Fehler und Beschädigungen an den Geräten und/ oder der Einrichtungsgegenstände sind umgehend zu melden. Bei Verlust und Beschädigung besteht Ersatzpflicht des Mieters.Der Vermieter verpflichtet sich, für alle Schäden unumfänglich persönlich zu haften, auß er kann einen anderen Verursacher der Schäden rechtswirksam benennen. Die Smartcard für HD+ Empfang keinesfalls aus dem Receiver entfernen. Bei Verlust erheben wir EUR 60,00 Gebühr. Das Betreiben des Kamins erfolgt streng nach Vorschrift und auf eigene Gefahr.
Internet ist eine kostenlose freiwillige Zusatzleistung. Die Verbindung (Vodafone) ist auf der „Insel“ tlw. instabil. Eine Fehlfunktion berechtigt nicht zur Mietminderung. Für die missbräuchliche Nutzung des WLAN Netzes (z.B. Verstoß gegen Urheberrechte, Laden verbotener Inhalte etc) haftet ausschließlich der nutzende Mieter.
Der Vermieter kann den Mietvertrag von Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das für Berlin-Zehlendorf zuständige Amtsgericht.
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages werden die o. a. AGB vom Mieter anerkannt.